Cannabisanbau im Kleingarten

Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. Diese Grundsatzentscheidung ist im Eckpunktepapier vom 12. April 2023 für ein 2-Säulen-Modell zur kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene festgehalten.

Der Anbau von Cannabispflanzen im Kleingarten ist nach Angaben des Bundesverbandes der Kleingärtner, aber trotzdem zu keinem Zeitpunkt zulässig.

Weitere Informationen dazu finden Sie in „Rechtsfragen“ auf der Homepage des TV-HOT.