Wann muss geheim abgestimmt werden?

Oft verlangen in der Mitgliederversammlung einzelne Mitglieder eine geheime Abstimmung. Wie muss die Versammlungsleitung damit umgehen?Für den Ablauf der Abstimmung bedeutet eine geheime Abstimmung einen erheblichen Mehraufwand, der unvorbereitet oft kaum zu bewältigen ist. „Geheim“ bedeutet nämlich, dass die Abstimmung schriftlich, also mit verdeckten Stimmzetteln durchgeführt wird. Die Stimmzettel müssen also vorbereitet, verteilt, eingesammelt und ausgezählt werden. Eine offene Abstimmung (per Handzeichen) ist dagegen schnell durchgeführt, wenn die Zahl der Teilnehmer nicht zu groß ist. Es ist also meist im Interesse der Versammlungsleitung, eine geheime Abstimmung zu vermeiden.
Anders als vielfach vermutet hat ein einzelnes Mitglieder grundsätzlich keinen Anspruch auf eine geheime Abstimmung. Der bestünde nur, wenn die Satzung eine entsprechende Vorgabe macht oder es langjährige Praxis im Verein war (sog. Vereinsherkommen), geheim abzustimmen.
Während die Satzungsvorgabe verbindlich ist, kann das Vereinsherkommen durchbrochen werden. Dazu genügt es, dass ein einziges Mal unwidersprochen offen abgestimmt wird.
In dem meisten Fällen enthält die Satzung keine Regelung zum Abstimmungsverfahren. Dann gilt zunächst, dass offen abgestimmt wird. Es liegt im Ermessen des Versammlungsleiters, das Abstimmungsverfahren festzulegen. Stellt ein Mitglied einen Antrag auf geheime Abstimmung, kann er dem folgen. Er kann es aber auch ablehnen. Nicht ablehnen aber kann er einen Antrag, die Versammlung über das Abstimmungsverfahren beschließen zu lassen. Es handelt sich hier um einen sogenannten Verfahrensantrag, der auch dann zulässig ist, wenn er nicht vorab in die Tagesordnung aufgenommen wurde.
In der Regel empfiehlt es sich, dass der Versammlungsleiter von sich aus das Votum der Versammlung einholt. Mit Verweis auf die deutliche Verlängerung der Versammlungszeit wird sich meist eine Mehrheit für die offene Abstimmung finden.
Wird der Antrag auf geheime Abstimmung – mit einfacher Mehrheit – abgelehnt, gibt es für das Mitglied keine rechtlichen Mittel, eine geheime Abstimmung zu erzwingen.
www.vereinsknowhow.de