Grundsteuer B-A-B ? Wie jetzt ?

Also wie ist das nun mit der Grundsteuer ?

Welche Grundsteuern gibt es ?
Es gibt 3 Grundsteuertypen:

  • A für Landwirtschaftliche Nutzung
  • B¹ für große bebaute Flächen
  • B² für große Gartenlauben

Wer berechnet die Steuern ?
Die Grundsteuern werden vom zuständigen Finanzamt berechnet.

Wer erhebt und bekommt die Steuern ?
Alle Grundsteuern bekommt letztendlich die Gemeinde zur eigenen Verwendung.

Wem gehört unser Pachtland ?
Der Grund und Boden unseres Vereins gehört der Stadt Lichtenstein / Sa. als wirtschaftlicher Eigentümer.

Wer bezahlt was, an wen ?
Gehen wir von folgendem Fallbeispiel aus:
Sie sind Parzellenpächter mit großer Parzelle und großer Laube

Die Stadtkasse der Gemeinde stellt die Steuer A und B¹ dem Eigentümer via Gebührenbescheid in Rechnung. In unserem Falle ist  der Eigentümer die Stadt Lichtenstein / Sa.

Die Stadt Lichtenstein ihrerseits hat das Grundstück an den Territorialverband Hohenstein / E. weiter verpachtet und reicht den Gebührenbescheid an diesen durch.

Der TV HOT seinerseits hat das Grundstück ebenfalls weiterverpachtet an den KGV Sonnenschein und stellt die Forderungen auf dem Gebührenbescheid der Stadtkasse, dem Verein jährlich in Rechnung.

Der Verein KGV Sonnenschein verpachtet wiederum das Gelände in einzelne Parzellen unterteilt an seine Vereinsmitglieder und reicht die vom TV HOT geforderten Steuern an diese einzeln weiter.

Und das mit den Lauben ?
Die zweite Grundsteuer B für die Lauben wurde unter Angabe von Maßen der Gebäude vom Finanzamt nach Formeln errechnet und mit dem Hebesatz der Stadtkasse Lichtenstein multipliziert. Daraus ergibt sich ein weiterer Gebührenbescheid nach Grundsteuer B² welchen die Stadtkasse der Gemeinde, direkt vom Parzellenpächter einfordert, da dieser ja die Lauben kaufen, bauen oder abreißen kann wie er möchte bzw. darf. Deshalb sind Veränderungen was den Besitz von Gebäuden angeht, stets von den Parzellenpächtern an das Finanzamt zu melden um ggf. eine neue Steuerberechnung auszulösen bzw. eine vorhandene Versteuerung zu beenden.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.